NOTIFIZIERUNG

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Seit dem 1. Juli 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011- EU- Bauproduktenverordnung (BauPVO) – für die Vermarktung von Bauprodukten endgültig und in allen Teilen.

Die BauPVO legt die Bedingungen für das Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung auf dem Markt) und die Bereitstellung von Bauprodukten (jede Abgabe eines Bauprodukts zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Markt der Union) sowie deren CE-Kennzeichnung fest. Der Hersteller ist demnach zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit seines Produktes und der Herstellung im Werk verpflichtet. Maßgeblich dafür sind die für das jeweilige Produkt vorgeschriebenen Systeme. Dazu sind, je nach Produkt, ggf. anerkannte Stellen für die Erstprüfung des Produktes, die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle und/oder die Produktzertifizierung durch den Hersteller einzubeziehen. Einzelheiten enthalten regelmäßig die harmonisierten technischen Spezifikationen.

Diese einbezogenen Stellen müssen notifiziert sein. Durch eine Notifizierung (Art.39) werden die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten der EU und somit auch die Hersteller in Kenntnis gesetzt, welche Stellen befugt sind, Aufgaben eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gemäß der BauPVO wahrzunehmen. Die notifizierende Behörde in Deutschland ist dabei das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt in Berlin. Den „notifizierten Stellen“ (NB = Notified Body) wird von der Kommission eine Kennnummer zugeteilt.

Die CERT Baustoffe GmbH ist seit dem 22.10.2013 notifiziert und hat die Kennnummer 2510.